Warnendes Rotes Kreuz auf neutralem weißem Hintergrund

Das Logo des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) existiert seit 1864 und wurde im Genfer Abkommen in der Schweiz offiziell eingeführt. Die Farben Rot und Weiß scheinen bis heute eng mit den Leitgedanken der Hilfsorganisation verbunden zu sein: Das IKRK repräsentiert sich als neutrale und unparteiische humanitäre Organisation. Mich interessiert, wie Assoziationen und Symbolik der Farben Rot und Weiß mit den Grundsätzen der IKRK übereinstimmen.

Das IKRK arbeitet weltweit in (bewaffneten) Konflikten, ist aber auch in Notlagen für Verletzte und Bedürftige zuständig. Zudem wacht das Komitee über das humanitäre Völkerrecht.1 Weitere fundamentale Prinzipien sind die wirtschaftliche Unabhängigkeit, Freiwilligkeit der HelferInnen ohne gewinnorientierte Ziele, die Achtung der Menschenrechte jedes Individuums sowie die Gleichheit der nationalen Rotkreuzgesellschaften.2

Vergleicht man diese Grundsätze mit der Farbsymbolik und Farbpsychologie wird deutlich, dass es Zusammenhänge zwischen den Farben und den Leitgedanken vorhanden sind: Weiß wird als Farbe der Reinheit, Unschuld und Neutralität verstanden und assoziiert.3 Der Neutralitätsgedanke wird durch den großflächigen weißem Hintergrund und das Wissen, dass es sich bei diesem Emblem um die Umkehrung der Schweizer Flagge handelt, wesentlich verstärkt. Neutralität ist so bedeutsam für das Komitee, da sie den Schutz des Sanitätspersonals, der Kriegsopfer und -verwundeten (Zivilisten und Soldaten) anstrebt. Die Grundsätze von Menschlichkeit und Freiwilligkeit korrespondiert mit der symbolischen Wirkung von Weiß als etwas Positives, aber auch als Farbe der Unschuldigen (wie z.B. verletzte Zivilisten).

Das Logo des Roten Kreuzes ist durch das rote Kreuz auf weißem Hintergrund bei Entfernung und im Dunkeln gut sichtbar.4 Rot wird in der Farbsymbolik und Farbpsychologie häufig mit Blut, Aggressivität oder Hass assoziiert. Gleichzeitig stand diese Farbe während der Französischen Revolution als Farbe der brüderlichen Liebe und gilt als Farbe der Kraft für Krieger und als Farbe für Nähe.5

Das Symbol des Kreuzes wurde ursprünglich aus nicht-religiösen Gründen ausgewählt und war vielmehr durch die Umkehrung der Schweizer Fahne gegeben. Um eine Fehlinterpretation des Kreuzes in nicht-christlichen Ländern zu vermeiden, existiert seit 1929 das Emblem des Roten Halbmondes für vorwiegend muslimische Länder. Der Rote Kristall wird seit 2006 einerseits als drittes Emblem eingesetzt, welches eine nicht-religiöse Symbolik zu gewähren versucht. Andererseits weisen einige Einsatzgebiete der IKRK keine religiöse Mehrheitsgesellschaft auf.

Alle Logos gelten als Kenn- und Schutzzeichen: Das heißt, es handelt sich immer um ein rotes Symbol auf weißem Hintergrund, als Schutzzeichen darf dieses nicht missbraucht und verändert werden. Sie dienen dazu eine religiöse und politische Unabhängigkeit kenntlich zu machen.6

1 Vgl. Deutsches Rotes Kreuz e.V.: Über uns. URL: http://www.drk.de/ueber-uns (zuletzt zugegriffen am 7. Februar 2014).

2 Vgl. Riesenberger, Dieter: Das Deutsche Rote Kreuz. Eine Geschichte 1864-1990. Paderborn 2002, 29. Vgl. Deutsches Rotes Kreuz e.V.: Über uns. URL: http://http://www.drk.de/ueber-uns/auftrag/grundsaetze.html (zuletzt zugegriffen am 7. Februar 2014).

3 Vgl. Welsch, Norbert, Liebmann, Claus Chr.: Die „Farbe“ Weiß. Jungfräulichkeit, Reinheit und Tod. In: Dies.: Farben. Natur – Technik – Kunst. Heidelberg 2012, S.101-105.

4 Nach Welsch und Liebmann gilt Rot als die erste wahrnehmbare Farbe für einen Menschen und wird daher im Straßenverkehr als Signal- und Warnfarbe verwendet Vgl. Welsch, Norbert, Liebmann, Claus Chr.: Die Farbe Rot. Die Farbe des Krieges und der Liebe: In: Dies.: Farben. Natur – Technik – Kunst. Heidelberg 2012, S. 58.

5 Vgl. Heller, Eva: Rot: Nicht nur die Liebe – auch der Haß. Vom Privileg des Adels zur Symbolfarbe des Kommunismus. Die Farbe des gesetzlich und des moralisch Verbotenen. In: Ders.: Wie Farben Wirken. Farbpsychologie – Farbsymbolik – Kreative Farbgestaltung. Hamburg 1989, S. 51-68.

6 Gemeint sind die Arbeitskleidung der Sanitätskräfte, der Fahrzeuge und Gebäude der IKRK.