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Corporate Fashion – Wie Arbeitskleidung heute sein muss

Eine neuartige Arbeitskleidung stellt die sogenannte Corporate Fashion dar. Wie am Namen zu erkennen ist, hat sie ihren Ursprung in der seit den 1970er Jahren entstehenden Idee der Corporate Identity. In der heutigen global agierenden Wirtschaft definiert sich ein Unternehmen nicht mehr nur über das Produkt, welches es herstellt. Immer mehr wird versucht, durch ein spezielles Auftreten des Unternehmens eine unverwechselbare Marke zu kreieren, die über ihre Produkte hinaus wirkt. Die Corporate Identity ist letztlich die unternehmensspezifische Positionierung für welche Werte das Unternehmen steht oder wie in der Firma kommuniziert wird, man könnte es auch als den Versuch bezeichnen, eine bestimmte Unternehmenskultur in einem Unternehmen zu fixieren um daraus Wettbewerbsvorteile am Markt zu bekommen.1 Weiterlesen

Die Ausdifferenzierung von Arbeitskleidung

Warum tragen Menschen Arbeitskleidung? Die augenscheinliche und historisch gesehen plausibelste Antwort auf diese Frage bildet wohl der Schutz, welcher Kleidung im Allgemeinen und im Speziellen bei der Arbeit bietet. So soll die Kleidung den Arbeiter vor Verschmutzungen, welchen er bei der Ausübung seiner Arbeit ausgesetzt ist, schützen oder zumindest den Grad der Verschmutzung reduzieren. Da sich aus den am jeweiligen Arbeitsplatz vorgefundenen Umständen eine spezielle Anforderung an die Schutzkleidung ergibt, entstanden bestimmte Kleidungsgewohnheiten für bestimmte Berufe. Für einen Zimmermann ist es beispielsweise sinnvoll, belastbare und warme Kleidung zu tragen, da er seine Arbeit meist im Freien verrichtet und – im Speziellen auf der Walz – auch die sonstige Zeit viel im Freien verbringt. Für einen Bäcker hingegen, der seine Arbeit meist in Gebäuden verrichtet, die durch den Ofen und durch die Arbeit erwärmt sind, wäre warme Kleidung eher hinderlich.

Aus diesen vormals aus praktischen Gründen entstandenen Kleidungsgewohnheiten entwickelten sich Kleidungsvorschriften für bestimmte Berufe und Zünfte. So war es nun nicht mehr nur die Schutzfunktion, sondern auch Zeichen der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Berufsstand und später zu einer Zunft, welche sich durch die Kleidung ausdrückte. Die teilweise sehr detailgenauen Kleidungsvorschriften in den Zünften verschwanden jedoch mit dem schleichenden Niedergang der Zünfte1 im ausklingenden 18. Jahrhundert. Somit fiel zwar die strenge Regulierung der Arbeitskleidung aufgrund von Zunftvorschriften weg, in vielen Berufsgruppen besteht jedoch auch heute noch eine Arbeitskleidung, die sich weniger durch strenge, berufsgruppentypische Kleidungscodices, als vielmehr durch ihre Praktikabilität erklären lassen.

Im Zuge der Industrialisierung und Massenbeschäftigung in den neu entstandenen Fabriken entsprach ein möglichst homogen aussehendes „Arbeiterheer“ in einer Fabrik, den Modernitätsvorstellungen des 19. Jahrhunderts.2 Höchstwahrscheinlich entwickelte sich in der Gemengelage von sozialstaatlichen Überzeugungen, wie etwa der „sozialen Frage“3 oder der Bismarck´schen Sozialgesetze – die ebenfalls ins 19. Jahrhundert fallen – zunehmend auch Fragestellungen, die sich dem Arbeitsschutz und der Arbeitsplatzsicherheit widmeten. Trugen anfangs noch die Arbeiter die Kosten für Anschaffung und Instandhaltung von Arbeitsschutzkleidung – also die Kleidung, welche Arbeitnehmer während der Ausübung ihrer Erwerbsarbeit vor Gefährdungen schützen soll – übernahmen diese Kosten mit der Zeit die Arbeitgeber. An dieser Vorschrift hat sich bis heute nichts geändert4 und zugleich wird anhand der Kostenübernahme ersichtlich, um welche Art von Kleidung es sich handelt. Neben der Arbeitsschutzkleidung, gibt es noch zwei weitere Arbeitskleidungstypen. Jene Bekleidung, die zwar zur Ausübung eines Berufs getragen wird, aber keine Schutzkleidung darstellt, wird als Berufskleidung bezeichnet. Die Dienstkleidung, stellt ebenfalls keinen Schutz dar, unterscheidet sich jedoch von der Berufskleidung dahingehend, dass sie dem Träger bestimmte Rechte und Pflichten eines bestimmten Berufsstandes zuschreibt.5 So signalisiert beispielsweise die Robe eines Richters/Staatsanwalts/ Rechtsanwalts, dass der Träger dieser Dienstkleidung ein Organ der Judikative darstellt – mit Hilfe der Dienstkleidung wird praktisch die dem Amt immanente Funktion für Außenstehende sicht- und erkennbar. Auch ein evangelischer Pfarrer muss seine Dienstkleidung, den Talar, selbst anschaffen und Instandhalten.

1 Vgl. Heinz-Gerhardt Haupt: Das Ende der Zünfte. Ein Europäischer Vergleich. Göttingen 2002.

2Vgl. Gabriele Mentges: Uniform-Kostüm-Maskerade. Einführende Überlegungen. In: Mentges, Gabriele/Neuland-Kitzerow, Dagmar/Richard, Birgit (hg.): Uniformierung in Bewegung. Vestimentäre Praktiken zwischen Vereinheitlichung, Kostümierung und Maskerade. Münster 2007, S. 13-27, hier S. 13.

3Vgl. Josef Ehmer: Sozialgeschichte des Alters. Frankfurt am Main 1990. S. 64 f.

4§3 Arbeitsschutzgesetz.

5Vgl. „A“ wie Arbeitskleidung, in: http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/lexikon/138/Arbeitskleidung (Zugriff: 30.5.2016)